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   BGH, 06.07.2009 - AnwZ (B) 77/08   

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https://dejure.org/2009,10680
BGH, 06.07.2009 - AnwZ (B) 77/08 (https://dejure.org/2009,10680)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2009 - AnwZ (B) 77/08 (https://dejure.org/2009,10680)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2009 - AnwZ (B) 77/08 (https://dejure.org/2009,10680)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung nach § 14 Abs. 2 Nr. 7 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

  • Judicialis

    BRAO § 14 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
    Voraussetzungen für den Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung nach § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsanwälte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 40/94

    Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt wegen Vermögensverfalls - Eintrag in das

    Auszug aus BGH, 06.07.2009 - AnwZ (B) 77/08
    Beweisanzeichen für einen Vermögensverfall sind die Erwirkung von Schuldtiteln und fruchtlose Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Rechtsanwalt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschl. vom 25. März 1991 - AnwZ(B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; Beschl. vom 21. November 1994 - AnwZ(B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126).
  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 73/90

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls -

    Auszug aus BGH, 06.07.2009 - AnwZ (B) 77/08
    Beweisanzeichen für einen Vermögensverfall sind die Erwirkung von Schuldtiteln und fruchtlose Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Rechtsanwalt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschl. vom 25. März 1991 - AnwZ(B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; Beschl. vom 21. November 1994 - AnwZ(B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126).
  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82

    Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 06.07.2009 - AnwZ (B) 77/08
    Ein nachträglicher Wegfall des Widerrufsgrundes, der im gerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen wäre (BGHZ 75, 356, 357 ; 84, 149, 150), kann nicht festgestellt werden.
  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus BGH, 06.07.2009 - AnwZ (B) 77/08
    Ein nachträglicher Wegfall des Widerrufsgrundes, der im gerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen wäre (BGHZ 75, 356, 357 ; 84, 149, 150), kann nicht festgestellt werden.
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